GdP und DGB im Gespräch über Veränderungen bei der Beihilfe

Am 28. Juni werden die GdP und der DGB als Spitzenorganisation der Beamten im Bundesinnenministerium erwartet. Gegenstand des Gesprächs ist die 8. Änderungsverordnung zu den Beihilfevorschriften, zu deren Entwurf die Gewerkschaft bereits im November 2017 Stellung genommen hatte.

GdP und DGB werden für ihre Mitglieder über einige Veränderungen in der Beihilfe sprechen, darunter über

– Leistungsveränderungen, die seit der letzten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung insbesondere durch das zweite Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) und die Änderungen aus der Psychotherapie-Richtlinie wirkungsgleich in das Beihilferecht des Bundes zu übertragen,

– die Befristung zur Übergangsregelung zu § 58 Absatz 5 BBhV, deren Nichtanwendung durch Vorgriff geregelt wurde, aufzuheben,

– eine Rechtsgrundlage zur Direktabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhäusern zu schaffen,

– die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel anzuheben und das Leistungsverzeichnis an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung anpassen,

– dem Änderungsbedarf Rechnung zu tragen, der sich bei der praktischen Anwendung aus der Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung ergeben hat.

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei