Im Juli 2018 trat das Haushaltsgesetz nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag in Kraft.
Wenn auch nicht alle Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei berücksichtigt wurden (z.B. Aufhebung aller sachgrundlose befristeten Arbeitsverhältnisse, Wegfall der kw-Vermerke bei den BUK´s etc.) so kann doch wieder eine erhebliche Anzahl von Beförderungen realisiert werden.
Diese Beförderungsmöglichkeiten werden jetzt durch den Kassenanschlag verteilt.
Es sind dadurch in den Behörden insgesamt über 200 Höhergruppierungen im Tarifbereich, über 1000 Beförderungen im Verwaltungsbereich (je ca. 500 im mD und gD), in dem durch Zuweisung von Planstellen zudem fast 400 dringend benötigte Einstellungen möglich sind, sowie über 5300 im Bereich der PolizeivollzugsbeamtInnen möglich (über 2000 im gD und fast 3000 im mD).
Alle durch den Kassenanschlag möglichen Beförderungen/Einweisungen sollen zum 01.08.2018 in Kraft treten!
Die bisher noch nicht realisierten Forderungen (s. unsere Veröffentlichungen) werden wir für den Haushalt 2019 aufrecht erhalten.
WIR kämpfen für eine attraktive Bundespolizei – Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei
Source: RSS aus GdP Bundespolizei