Kürzung der Pendlerpauschale ist grundgesetzwidrig

pendler-artikel-410.jpgDas Urteil, welches das Verfassungsgericht am Dienstag fällte, stellt fest, dass die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Demnach konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst vom 21. Kilometer an mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Nun soll nach Angaben der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2009 wieder die alte Pauschale gelten. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium mit.Damit können Pendler wieder vom ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz an 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Millionen von Bürgern können nach dem Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen. Nach Angaben des Finanzministeriums geht es dabei um insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die rund 20 Millionen Pendler würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 um bis zu drei Milliarden Euro entlastet.

Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus.

„Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen“, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle während der Urteilsverkündung. Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden.

Quelle: Zeit – Online

Eure

GdP-Direktionsgruppe
Koblenz

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