NRW-Innenausschuss diskutiert über Sicherheit an Bahnhöfen

GdP-Kollegen Berthold Hauser (Bundespolizei) und Andreas Nowak (Landespolizei NRW) im Düsseldorfer Landtag.

Am 11. Januar lud die SPD-Fraktion im Landtag NRW zu einer Diskussion in den Innenausschuss des Landtages zum Thema Sicherheit an Bahnhöfen ein. Die GdP nahm damit mit zwei Vertretern teil: Berthold Hauser für die GdP in der Bundespolizei und Andreas Nowak von der GdP Landespolizei NRW.

Themen waren neben dem Personalfehl und dem Digitalfunk auch die Videografie, die Rolle der Deutsche Bahn AG und die Sicherheitskooperationen in allen Bereichen. Bereits im Vorfeld hatte sich die GdP mit einer umfangreichen Stellungnahme zur Sachlage geäußert. Hier einige Auszüge:

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, die zuständig ist für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundespolizei in NRW, hat neben vielen anderen Aufgaben bahnpolizeiliche Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG). Die örtliche Zuständigkeit umfasst neben dem Bereich Aachen in NRW die Schwerpunktbahnhöfe Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund und Münster. Die Gesamtpersonalstärke beträgt im Soll 3.042 Polizeivollzugsbeamte (PVB), im Ist 2.688. Allerdings muss dieses Ist bereinigt werden um Abordnung und Umsetzung in andere Bereiche, insbesondere die Abordnung in den Südbereich an die österreichische Grenze bzw. außerhalb der Bundespolizeidirektion NRW. Danach verbleibt ein tatsächliches Ist von 2.292 PVB! Zusätzlich fehlen ca. 30 Verwaltungsbeamte, deren Arbeit zum Teil von Polizeivollzugsbeamten aufgefangen werden muss, die dann für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung ebenfalls fehlen.


Die Personalstärke der Bundespolizeiinspektion (BPoLI) Aachen ist derzeit zu ca. 54% des Solls gegeben. Die BPoLI Aachen ist neben den größeren Bahnhöfen Düren, Heinsberg und Euskirchen noch für insgesamt 46 Bahnhöfe zuständig. Und das mit einer nur zu etwas mehr als 50 prozentigen Personalstärke. Hinzu kommt noch die Überwachung des Grenzverkehrs, die hier sehr vernachlässigt wird.

Ähnlich sieht es bei der BPOLI Kleve aus (Soll 300 // 38 Bahnhöfe // 282 km Grenze // Auffüllungsgrad 60 % // Operative Kräfte 50%).

Andere Bahnhöfe sind zwischen 73 und 79% der Soll-Personalstärke aufgefüllt. Dies hat zur Folge, dass z.B. einige Bundespolizeireviere im Bereich der BPOLI Dortmund nur temporär besetzt werden, d.h. zeitlich nur zu 56%. Und hier muss angemerkt werden, dass die BPOLI Dortmund für die Ruhrgebietsstädte Dortmund, Essen, Bochum, Hagen, Gelsenkirchen und Recklinghausen zuständig ist.

Ähnlich sieht es im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der BPOLI Düsseldorf und Köln aus. Hier sind die Reviere zeitlich zu 50% (Düsseldorf) bzw. 45% (Köln) besetzt.

In 2016 und 2017 gab bzw. gibt es 32 bis 40 Ausfalltage durch Krankheit pro Polizeivollzugsbeamten im Jahr. Die Überstunden liegen zwischen 40 und 130 pro Polizeivollzugsbeamten und Dienststelle, dies ergibt einen Durchschnitt von rund 95 Stunden pro Polizeivollzugsbeamten.

Die derzeitigen Soll-Zahlen beruhen auf die uralten Organisations- und Dienstpostenpläne von vor der Neuorganisation der Bundespolizei und wurden bereits durch das Konsolidierungsprogramm der Gewerkschaft der Polizei widerlegt. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und der Migrationssituation liegen der Gewerkschaft der Polizei andere Erkenntnisse vor.
Insgesamt fehlen der Bundespolizei derzeit 16.000 Polizeibeamte und insgesamt 24.000 Mitarbeiter! Die Bundespolizei ist insgesamt durch den personellen Engpass gezwungen, Prioritäten zu setzen. Neben den Schwerpunktdienststellen an den Flughäfen bedeutet das für den bahnpolizeilichen Bereich, dass in Großstädten zum Teil nur eine bis zwei Polizeistreifen zur Verfügung stehen. Besonders signifikant ist dies neben dem Bereich Berlin auch in Nordrhein-Westfalen.

Die Landespolizei ist häufig gezwungen, unterstützend einzugreifen, weil die Bundespolizei nicht mehr vor Ort ist. Leider werden die Anzahl der Anrufe und die Anzahl der Fälle, in denen die Landespolizei unterstützend eingreift, nicht festgehalten. Festzustellen ist aber, dass die Bürger mittlerweile sehr verärgert sind über die Nichtbesetzung von Dienststellen.

Unsere Forderungen:
• Aufhebung der Abordnungen an die Südgrenze (Österreich) und Einsatz der Kolleginnen und Kollegen an den angestammten Dienststellen in NRW.
• Verbesserung der technischen Ausstattung im Bahnbereich hinsichtlich Digitalfunk und Videotechnik.
• Ausweitung bestehender und dort, wo noch nicht existent, Einrichtung von Sicherheitskooperationen in den Großstädten und Bahnhofsbereichen mit der Landespolizei NRW. (Beispiel Sicherheitskooperation Stuttgart zwischen Land und Bund.)
• Einstellung von Tarifpersonal und Verwaltungsbeamten gemäß dem derzeit gültigen Organisations- und Dienstpostenplan (ODP), um Polizeibeamte von Vollzugsfremden Aufgaben zu entlasten.

 

Presseecho:

WDR Aktuelle Stunde, 11.01.18: „Sicherheit am NRW-Bahnhöfen“

Rheinische Post, 11.01.18: „Polizei warnt vor Sicherheitslücken an NRW-Bahnhöfen“

Westdeutsche Zeitung, 11.01.18: „Sicherheitslücken an NRW-Bahnhöfen: Polizei sieht Handlungsbedarf“

 

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei