Veranstaltungen des GdP-Seniorenverbundes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier –> Veranstaltungsprogramm haben wir für Euch das Veranstaltungsprogramm für das Jahr 2024 des Seniorenverbundes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland veröffentlicht. Wir würden uns freuen, wenn wir möglichst viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen zu diesen Veranstaltungen begrüßen könnten. Wir erheben für jede Veranstaltung eine Kostenpauschale, die zwar längst nicht die Kosten abdeckt, allerdings eine gewisse Verbindlichkeit herstellt, da die Veranstaltungen alle rechtzeitig geplant und gebucht werden müssen. Gerne können an diesen Veranstaltungen auch die Lebenspartner teilnehmen. Falls jemand den Wunsch hat am jeweiligen Ort der Veranstaltung längere Zeit zu verweilen, ist Euch der entsprechende Verantwortliche bei der Hotelsuche behilflich.

Neben den Veranstaltungen des Seniorenverbundes möchten wir auf weitere Seniorenveranstaltungen der GdP hinweisen. Der GdP-Bezirk Bundespolizei führt vom 22. – 25. Juli 24 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Aktiv im Alter“ in Bielefeld ein Seminar mit dem Titel „Im Land des Hermann“ durch. Wir sprechen über Mythenbildung und Geschichtspolitik im Teutoburger Wald und werden geschichtsträchtige Orte (unter Einbeziehung kleiner Fahrradtouren) erkunden. Außerdem findet vom 21. 09.–5. 10. 24 die Seniorenreise der GdP-Bund nach Kreta statt. Die Kosten für die betreute Reise belaufen sich auf ca. 1800 € pro Person. Weitere Informationen zu den beiden Veranstaltungen erhaltet Ihr auf der jeweiligen Homepage oder von der Kreisgruppe.

Noch ein Hinweis zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Wir gehen davon aus, dass alle den Antrag gestellt haben. Leider ist es der Generalzolldirektion nicht möglich jedem Antragsteller eine Eingangs-bestätigung zu schicken. Es ist allerdings nicht so, dass sich nichts tut, denn die ersten Antragsteller haben schon einen positiven Bescheid erhalten. Da einige Tausend ehemalige Polizisten von dieser positiven Entscheidung profitieren und für die Berechnung die Polizeizulage, die am Tag der Zurruhesetzung gezahlt wurde, zu Grunde gelegt werden muss, ist eine pauschale Berechnung nicht möglich. Das führt zu einem enormen Arbeitsaufwand seitens der Behörde. Sollte allerdings jemand bis Ende des Jahres keine Antwort bekommen haben, sollte er auf jeden Fall noch einmal Kontakt mit der Generalzolldirektion aufnehmen.

Wir wünschen Euch und euren Familien ein schönes Osterfest, einen guten Start in das Frühjahr und weiterhin eine schöne Zeit, möglichst bei bester Gesundheit.