Polizeiobermeister zum eingeschränkten Praxisaufstieg zulassen

Der Bundespolizeipräsident Matthias Seeger hat heute gegenüber dem Bundespolizei – Hauptpersonalrat zugesagt, dass das Bundespolizeipräsidium Potsdam einer Zulassung von Polizeiobermeisterinnen – und – obermeistern zugestimmt hat und sich für eine entsprechende Änderung der Bundespolizeiaufbahnverordnung durch das Bundesministerium des innern einsetzt. Damit können dann PolizeiobermeisterInnen ab dem 40. Lebensjahr den eingeschränkten Praxisaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst absolvieren. Diese Position des Bundespolizeipräsidiums Potsdam ist ein wichtiger Beitrag, um die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der PolizeiobermeisterInnen in der Bundespolizei zu verbessern. ”

Diese Entscheidung des Bundespolizeipräsidenten Seeger hat Respekt verdient. Sie ist auch Auswirkung unseres Gespräches mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble vom Dezember 2008 und ein notwendiger Schritt, um berufliche Perspektiven unserer Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich herzustellen. Wir werden uns jetzt dafür einsetzen, dass die Laufbahnverordnung in diesem Bereich zügig verändert und Entwicklungen auch in anderen Bereichen, besonders auch bei den Verwaltungsbeamten herzustellen”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.

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