Roland Voss: GPR der BPOLD Koblenz erzielt vor dem Verwaltungsgericht richtungweisendes Urteil zum Schutze der Beschäftigten gegen Überforderung.

Roland Voss Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

mit Datum vom 07.10.2010 hat das VG Mainz (Az.: 2 L 815/10.MZ) dem Antrag des GPR der BPOLD Koblenz entsprochen und sogar im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden.

Der GPR der BPOLD Koblenz hat in einer ganz zentralen Frage die Beteiligung der Personalvertretung beantragt. Der GPR will die Rechte der Beschäftigten, so wie sie im BPersVG beschrieben sind, wahrnehmen. Die Behörde in Koblenz sah dieses bislang anders und verweigerte die Mitbestimmung der Personalvertretung.

Es geht konkret um die Mitbestimmungsrechte des Personalrates bei den geschlossenen Zielvereinbarungen, die mit Einführung des BPOL Controlling“ immer mehr Leistung von den Beschäftigten verlangen. Mithin wissen wir, dass die Arbeit in der Bundespolizei offensichtlich mehr krank macht, als in vielen anderen Bereichen. So hat es auch die Beerlage Studie deutlich belegt. Grund für den GPR, die durch die Direktion Koblenz nicht anerkannten Rechte der Beschäftigten mit Hilfe der DGB Rechtschutz GmbH vor dem Verwaltungsgericht Mainz einzufordern.

Der Leitspruch des VG:

Dem Beteiligten (BPOLD KO) wird einstweilen, bis nach Abschluss der Durchführung des eingeschränkten Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG untersagt, die mit den Inspektionsleitern abgeschlossene Zielvereinbarung des Jahres 2010 anzuwenden und weiter umzusetzen sowie die Zielvereinbarungen mit den Stabsbereichen abzuschließen und umzusetzen.“ (VG Mainz Az: 2 L 815/10.MZ).

Die gesamte Umstrukturierung der Bundespolizei wird durch qualitätssichernde Maßnahmen begleitet. Qualitätsmanagement und Controlling zur Förderung einer effektiveren und effizienteren Aufgabenerfüllung unter dem Deckmantel von Strategiekonzepten bewirken nur das Gegenteil. Tatsächlich bedeuten Zielvereinbarungen und immer höhere Zielvorgaben einen nicht gerechtfertigten und nicht mehr hinzunehmenden Leistungsdruck.

Die Folgen sind gravierend. Hohe Krankenstände, Burn-Out und Demotivation.

Die Reform sollte mehr Personal auf die Straße bringen. Dieses Ziel, so haben die Experten bei der Anhörung im Innenausschuss festgestellt, wurde nicht erreicht. Um die polizeiliche Arbeit noch erfüllen zu können, müssen weniger Schichtdienstleistende und der gesamte operative Dienst sich einer immer größeren Regelungswut und Kennzahlen aussetzen, die sich letztlich auch auf die dienstliche Beurteilung auswirken können.

Der GPR in Koblenz wollte und konnte nicht länger zusehen, wie unsere Kolleginnen und Kollegen systematisch ausgepresst“ werden.Und hier hat das Gericht die Rechtsauffassung des GPR bestätigt und erklärt, dass gerade wenn es um Arbeitsbelastung und Leistungshebung geht, der Personalrat mitzubestimmen hat.

Der GPR musste zwangsläufig die Einhaltung der Vorschriften des BPersVG verwaltungsrechtlich einfordern, da sie dem Schutz der Beschäftigten vor Überlastung dient und auch schützen kann.

Das Gericht musste würdigen, ob eine überhöhte Inanspruchnahme der Beschäftigten in Folge der Zielvereinbarungen gegeben ist. Es bejahte klar. Die Expertenanhörung im Bundestag lieferte hierfür wertvolle Hinweise.

Da ein Hauptsacheverfahren mitunter Jahre dauern kann, die Zielvereinbarungen aber bereits konkrete Maßnahmen beinhalten, die sich auch auswirken, sah das Gericht es als richtig an, eine einstweilige Anordnung zu treffen, da ansonsten der Personalrat nicht mehr mitbestimmen könnte und der Schutzzweck des BPersVG somit ins Leere laufen würde.

Die Ausführungen sind für die gesamte Bundespolizei von Bedeutung. Sie treffen zahlreiche Problemstellungen im Kern.

Mit Interesse warten wir nun auf die Reaktionen der Dienststellen im Übrigen bundesweit!Die Direktion Koblenz hat bereits reagiert und alle Zielvereinbarungen ausgesetzt. Auch andere Direktionen sollten diesem Schritt folgen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass Personalvertretungen und starke Gewerkschaften wichtiger den je sind. Traurig und sehr nachdenklich macht allerdings, dass erst ein Gericht entscheiden muss, dass der Antrag eines Personalrates, welcher dem Schutze der Beschäftigten dient, nicht von vornherein von der Behörde aufgegriffen wurde. Die Frage nach der Fürsorge des Arbeitgebers“ für seine Beschäftigten sei erlaubt.Zu hoffen ist nun, dass die weit verbreitete „Regelungswut“ vieler Dienststellen, Zielvorgaben, Controlling (so wie es die Bundespolizei sieht), Kennzahlenfetischismus deutlich zurückgefahren werden oder gänzlich abgeschafft bzw. deutlich eingedämmt werden. Dieses würde der Gesundheit der Beschäftigten und der Leistungsfähigkeit der Bundespolizei dienen. Die Zeit ist längst überfällig!

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. –>vg-mainz-zielvereinbarung.pdf

Wir bleiben dran!

Roland Voss
Vorsitzender
GdP Direktionsgruppe Koblenz

0 Replies to “Roland Voss: GPR der BPOLD Koblenz erzielt vor dem Verwaltungsgericht richtungweisendes Urteil zum Schutze der Beschäftigten gegen Überforderung.”

  1. Ich verfolge die Entwicklung schon lange und kann folgendes feststellen:

    Das haben schon die Experten im Innenausschuss des Deutschen Bundestages festgestellt.

    Das Mittel und die Einführung Controlling hat sich nicht bewährt.

    Es wird von der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen abgelehnt, da es lediglich zur Ausübung von Kontrolle und zur Erhöhung des Leistungsdruckes verstanden wird.

    Zielvereinbarungen, Kennzahlen und „Produkte“ gehören nicht in die Bundespolizei!

    Was ist mit der Mitarbeiterzufriedenheit?

    Für die gibt es leider keine Kennzahl. Warum nicht?

    Das alles ist nur innerpolizeilicher Kennzahlenfetischismus.

  2. Hallo Kollegen,

    völlig richtig. Macht weiter. Das ist der einzige Weg um den KSB noch zu schützen.
    Wir sind dem Irrsinn doch völlig ausgesetzt und können uns nicht wehren.Sogar auf meine Beurteilung haben die Kennzahlen Einfluss.
    Mein DGL hat mir gesagt, ich bringe nicht genug Zahlen, somit kann er mich nicht besser beurteilen. Er will, dass ich mehr Leute kontrolliere, obwohl es dafür keinen Grund gibt!

  3. Zielvereinbarungen sollen zur Personalberechnung genutzt werden. So oder so ähnlich hat es PD Baldus auf der letzten Personalversammlung in KL ausgedrückt.
    Die Einführung von Controlling soll die Leistung in vielen Punkten steigern.
    So wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen, die in ihrem Ergebnis

    – eine Steigerung in den Deliktsfeldern unerlaubte Einreise und Aufenthalt,
    – eine Steigerung der Fahndungstreffer in den Fahndungssystemen,
    – eine Steigerung der sonstigen Initiativ-aufgriffen,
    – eine Steigerung der Präsenz der tatsächlichen Einsatzkräfte,
    – eine Steigerung der Kontrolle nach § 22 Abs. 1a BPOLG und
    – eine Steigerung der Fahndungsabfragen

    zum Vorjahr um „X“ % verlangen.

    Es gab keine Ausgleichsmaßnahmen!Immer mehr Leistung – bis zum Umfallen!

    Warum: Herr Baldus erklärte den Beschäftigten in der Personalversammlung, dass bei mehr Leistung, bei mehr Aufgriffen, bei mehr Abfragen etc. unser Personal höher berechnet werden wird. Deshalb steht er auch hinter 66+ .

    Mir kommt es vor, als wolle man mit Zielvereinbarungen Personalentwicklung betreiben, indem die Mitarbeiter die Mitverantwortung für die persönliche Weiterentwicklung und Zukunft der „Cheferie“ haben sollen.

    Bei so vielen Ansprüchen und Erwartungen ist es kein Wunder, wenn der Einführung von Zielvereinbarungen nicht funktionieren.

    Vor allem sind die Vorgesetzen – also das Management der Bundespolizei – keine Unternehmensberater oder ausgebildete Wirtschaftsexperten, sonder Polizeibeamte! Ein großer Unterschied.

    Die Folge der Zielvereinbarungen in der Bundespolizei sind gravierend. Als Beispiele möchte ich nennen:

    • Die jährliche Zielvereinbarungsprozedur erinnert eher an eine Verhandlung zwischen gegnerischen Parteien.
    • Es entwickeln sich Abschottungstendenzen zwischen einzelnen Bereichen. Die Zusammenarbeit und Kommunikation z.B. zwischen Innen- und Außendienst wird schwieriger.
    • Der erhoffte gegenseitige Vertrauensschub zwischen Mitarbeitern und ihren Führungskräften bleibt aus.
    • Die vereinbarten Ziele wirken selbstverständlich bis langweilig und geben weder dem einzelnen noch dem Unternehmen nennenswerte Impulse.
    • Mitarbeiter nehmen die Zielvereinbarungen im Grunde nicht ernst. „Ob ich eine Zielvereinbarung unterschreibe oder in China ein Sack Reis umfällt …“(Mitarbeiter-Zitat).
    • Der Prozess wird vom mittleren Management als zusätzliche Belastung empfunden und sehr formal durchgezogen. „Es ist schon wieder so weit. Wir müssen …“
    • Die Krankenquote steigt erheblich an …

    Das Urteil des VG Mainz ist konsequent, leider setzen es unsere Vorgesetze nicht um, sondern machen sich noch über die Richter lustig. Die hätten ja keine Ahnung …

  4. Dieser Artikel könnte euch bestimmt interessieren:
    http://www.igmetall-itk.de/files/infoblatt_zielvereinbarungen.pdf

    Ziele vereinbaren – mit dieser Strategie versuchen immer mehr Unternehmen, die Leistungen von Beschäftigten stärker zu steuern und zu erhöhen.

    Führen mit Zielvereinbarungen gilt als neue Managementstrategie.

    Angesichts dieser Entwicklung stellen sich für viele Betriebsräte Fragen wie:

    Geht es nur um Ziele des Unternehmens oder können auch Ziele von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vereinbart werden?

    Sind Zielvereinbarungen ausschließlich ein Instrument für das Management oder können sie auch im Interesse der Beschäftigten eingesetzt werden?

    Ansatzpunkte für Mitbestimmung bei unterschiedlichen Formen von Zielvereinbarungen

    A Zielvereinbarung ohne Bezug zum Entgelt

    • Im Rahmen von Beurteilungen ist eine Zielvereinbarung ein mitbestimmungspflichtiger ãallgemeiner Beurteilungsgrundsatz nach § 94 Absatz 2 BetrVG
    • bei Kontrolle durch Datenverarbeitungssystem: Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG

    B Zielvereinbarungen mit Bezug zum Entgelt

    • Zielvereinbarungen zur Ermittlung der tariflichen Leistungszulage bzw. der Leistungsbewertung bei Angestellten (wenn gem.Tarifvertrag möglich)
    • Zielvereinbarungen zur Ermittlung übertariflicher Entgeltbestandteile.
    In diesen Fällen gilt die Mitbestimmung gem.§¤ 87 Absatz 1 Ziffer 10: bei Einführung neuer Entlohnungsmethoden
    § 87 Absatz 1 Ziffer 11: bei vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten
    § 87 Absatz 1 Ziffer 12: bei Grundsätzen des betrieblichen Vorschlagswesens.

    Es gibt bereits Urteile, bei denen auch Personalräte mitzubestimmen haben! Ihr seit auf dem richtigen Weg!

  5. Hallo,
    ich habe eine Zielvereinbarung getroffen – mit/für meine/r Familie und mir selbst! Den Inhalt kann ich leider nicht veröffentlichen, warum kann sich der geneigte Leser denken… Wenn in der BPOL noch zig-tausend weitere gleichgelagerte Zielvereinbarungen getroffen würden, dann kann sich was ändern. Aber so nicht, wo doch der Dienst im Großen u. Ganzen läuft, von Castor bis S21, von Fußball bis Demo!

    @DGL KL
    Danke! Es müsste mehr Vorgesetzte von deiner Sorte geben, dann bestünde noch Hoffnung!

  6. „Was ist mit der Mitarbeiterzufriedenheit?
    Für die gibt es leider keine Kennzahl. Warum nicht?“
    Eintrag von Lotte am 29.Oktober 2010

    Bloss nicht! – Unsere „Chefstrategen“ würden selbst das vergeigen und hieraus wiederum einen „Mit-sich-selbst-beschäftigen-Laden“ kreieren!
    Seien wir doch mal ehrlich: sollte man unsere „Optimierern“, „Erneuerern“, „Einsparern“ oder was auch immer, vernünftigerweise(!) dieses Spielzeug (nämlich die vielfältige Beschäftigung mit sich selbst) nehmen, so wären wir ganz schnell an einem Punkt, an dem wir (und auch sie selbst)erkennen müssten, dass die gesamten „Neuen Managementmethoden“ eigentlich nur einen Zweck zu verfolgen scheinen: Die masslose Aufgeblasenheit des „Führungsapparates“ zulasten der operativen Basis für alle Zeiten zu zementieren! –
    Im Grunde genommen lediglich eine Übertragung der „grossen Politik“ auf unsere kleinen Binnenverhältnisse!
    Ihr habt einen vielversprechenden Anfang gemacht!
    bleibt dran!

  7. Mitbestimmung hat eine große Zukunft, weil Demokratie eine Zukunft hat!

    Und zur Demokratie gehört die Miwirkung und Mitbestimmung. Und dass heißt, die Menschen ernst nehmen.

    Deswegen hat Mitbestimmung eine große Zukunft.

  8. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    das Urteil des VG Mainz ist ein Meilenstein für die Mitarbeiterbeteiligung und ein großer Erfolg für den Gesamtpersonalrat in Koblenz.
    Es bietet die große Chance für die Dienststelle, mit den Mitarbeitern, den Personalvertretungen, gemeinsam getragene Ziele zu formulieren.

    Ich sehe einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und damit zum Betriebsfrieden.

    Dieses Urteil korrespondiert auch mit der Rede von Innenminister De Maiziere auf der Führungskräftetagung in Blumberg. Insbesondere sein Eingangssatz: „Es ist nicht meine Bundespolizei, nicht ihre Bundespolizei sondern unsere Bundespolizei“, spiegelt wieder, dass wir nur gemeinsam die Sicherheit in unserem Land auf einem hohen Niveau halten können. Ich denke, die Leitung der Direktion Koblenz wird diese Chancen erkennen. Immerhin geht es auch um einen symbolischen Schulterschluss mit dem Bundesinnenminister, der gemeinsames Handeln fordert.

    Ob die Ziele , die die Dienststelle bisher formulierte, die richtigen sind, darüber muss neu nachgedacht werden. Vielleicht gibt es wichtigere Ziele, die erreicht werden sollen oder sogar erreicht werden müssen. Beispielsweise kann darüber nachgedacht werden, die innerdienstlichen Abläufe neu zu organisieren. Sie sind nach der sog. Beerlage-Studie, die Hauptursache für die schlechten Ergebnisse der Bundespolizei bei der bundesweiten Studie zur Mitarbeiterzufriedenheit. Ein weiteres Beispiel ist der persönliche Umgang miteinander, der verbesserungswürdig ist. An dieser Stelle sind die Kennzahlen Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit wichtige Indikatoren. Diese Kennzahlen wurden bisher noch nicht ermittelt. Warum eigentlich nicht? Ein anderes Betätigungsfeld ist z.B. die personelle Umsetzung der Neuorganisation. Wann werden endlich alle Dienstposten besetzt?

    Es gibt also eine breite Palette von Handlungsfeldern, die nach diesem Urteil bearbeitet werden können.

    Eines hat das VG Mainz jedoch festgestellt, eine Zielerhöhung ohne Ausgleich ist ausgeschlossen. Beteiligung und Realismus bei der Zielerreichung unter den Rahmenbedingungen der Bundespolizeireform. Das sind die zwei Botschaften des Urteils. Ich denke, dass sich die Direktion Koblenz mit diesen Botschaften identifizieren kann.

    Ich habe die große Hoffnung, dass das Urteil bei der Führung der Direktion Koblenz zu einem Umdenken führt. Die Chancen, die von der Beerlage-Studie ausgehen, wurden bisher nicht erkannt. Es bleibt die Hoffnung, dass wenigstens der Knall der von Mainz ausgeht, gehört wird.

    Gemeinsam für die Sicherheit in diesem Land. Das ist wenigstens mein Ziel.

    Wolfgang Hauser
    (stellv. Vorsitzender der GdP Kreisgruppe Saarland)

  9. Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes hat erhebliche Folgen für die Beschäftigten.

    Aus diesem Grund fordern sie, in die entscheidenden Prozesse eingebunden zu werden.

    Das diesjährige Schöneberger Forum 2010 greift diesen Anspruch auf.

    Das Motto der Konferenz am 9. und 10. November in Berlin lautet deshalb:„mitbeteiligt – mitentscheiden – mitbestimmt. Für gute Arbeit im öffentlichen Dienst“.

    Auf der Agenda: Neben dem beamtenpolitischen Diskurs werden Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte ihre Erfahrungen einbringen und diskutieren. Als oberster Dienstherr hat Bundesinnenminister Thomasde Maizière (CDU) bereits zu gesagt.

    Quelle: http://www.gdp-bundespolizei.de

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