Roland Voss: Reform hat ihre Ziele bisher verfehlt – Stellungnahme der GdP zur Neuorganisation

rvoss03.jpgLiebe Kolleginnen und Kollegen, 

die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat eine Stellungnahme zur Neuorganisation der Bundespolizei abgegeben. Die GdP Direktionsgruppe Koblenz hat diesbezüglich alle Kreisgruppen befragt.

 

Die Ergebnisse sind in die Stellungnahme der GdP eingeflossen und werden dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt. Gleichzeitig werden wir unsere Aktivitäten im politischen Raum weiter verstärken, um die vielfältigen Probleme und Sorgen, die uns berechtigt vorgetragen wurden, einer Klärung zu zuführen. 

Wir kommen dabei zu folgenden wesentlichen Ergebnissen: 

1.       Das wesentliche Ziel, mehr Personal auf die Straße zu bekommen wurde bisher nicht erreicht.  

2.       Auch stellen wir fest, dass die Motivation der Kolleginnen und Kollegen erheblich leidet. Der Leistungsdruck in Zusammenhang mit einer Verdichtung der Arbeit ist zu einer unerträglichen Last geworden.

3.       Das Mittel und die Einführung Controlling hat sich nicht bewährt.
Es wird von der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen abgelehnt, da es lediglich zur Ausübung von Kontrolle und zur Erhöhung des Leistungsdruckes verstanden wird.
Die Menschen sehen Zielvereinbarungen, Kennzahlen und „Produkte“.
Was aber ist mit der Mitarbeiterzufriedenheit?
Für die gibt es leider keine Kennzahl.
Daher sagen wir, dass wir weg müssen von innerpolizeilichem Kennzahlenfetischismus.
 

4.       Drei Planstellenobergrenzen in der Bundespolizei haben zu einem tiefen Riss durch die Bundespolizei geführt. Für das Bundespolizeipräsidium gilt  die „de Luxe“-Obergrenze nach § 2 der Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung. für die Polizeivollzugsbeamten die Obergrenzen nach § 1 dieser Verordnung. Für die Verwaltungsbeamten außerhalb des Präsidiums gilt die schlechteste  Regelung aller Obergrenzenregelung, der § 26 BBesG.  Nachvollziehbare Gründe gibt es nicht.
Die unterschiedliche Behandlung wird in hohem Maße als ungerecht empfunden.
 

Wir müssen daher feststellen, dass der dienstliche Zwischenbericht zur Neuorganisation nicht den tatsächlichen Zustand beschreibt, in dem die sich die Bundespolizei gegenwärtig befindet.   Wir benötigen zwingende und dringende Verbesserungen und Veränderungen.  Bisher hat die Reform ihre Ziele verfehlt und sich daher noch nicht bewährt hat. 

Der Bericht der GdP – Bezirk Bundespolizei – ist hier abrufbar.  Stellungnahme GdP

Euer

Roland Voss

 

Mehr unter: www.gdp-bundespolizei.de

0 Replies to “Roland Voss: Reform hat ihre Ziele bisher verfehlt – Stellungnahme der GdP zur Neuorganisation”

  1. Jetzt kommt es raus.

    Aufgaben wurden und werden unselektiert vom Präsidium und der Direktion auf die Inspektionen abgeschichtet.

    Das dortige operative Personal muss mehr administrative Aufgaben erledigen, als vor der Reform.

    Die Stäbe wurden nicht verschlankt, sondern vergrößert.

    Auf Ebene der Inspektionen, wo keine Stäbe sein sollten, sind defacto Stäbe vorhanden.
    Schattenstrukturen mussten zur Erledigung von Aufgaben vor allem des Präsidiums aufge-baut werden.

    Neue und noch größere Schattenstruktur wurden geschaffen.

    Hinzuzweisen ist als Besonderheit beim Stab der BPOLD KO, dass eine ganze Reihe von Zugleichfunktion für’s BPOLP – insbesondre der StB 3 mit Aufgaben des BPOLP – belastet. Daraus resultiert eine starke Überbelastung der Mitarbeiter. Konkret bedeutet das, dass das Personal immer noch zum Präsidium in Potsdam abgeordnet ist und der Direktion nicht zur Verfügung steht.

    So kann es nicht weiter gehen.

    Gut, wenn wenigstens die GdP aktiv für Veränderungen antritt.

  2. Hier noch ein Hinnweis:

    Der ODP ist völlig unzweckmäßig, da eine Reihe von unbedingt notwendigen Funktionen nicht berücksichtigt wurde.

    Zum Beispiel: FKB und BKB, sowie der stellv. Leiter Ermd. Analog auch in der BPOLI KB, hier der stellv. Leiter der MFE und des Ermd.

    Zusätzlich müssen die Bewertungsebenen angeglichen werden. Beispiel: Ein Gruppenleiter bei der Bundespolizei führt (zumindest theoretisch) mehr Personal als ein DGL bei der Landespolizei. Dort ist dieser durchgängig mit A 13 besoldet.

    Die DGL sollten überall gleich bewertet sein.

  3. In Gesprächen mit Vertretern der GdP habe ich erfahren, dass das Thema MKÜ auf der Agenda steht.

    Daher möchte ich nochmals folggendes darstellen. Vielleicht lesen es ja auch Leute, die für die MKÜ Verantwortung haben …:

    Die MKÜ wird überwiegend verbandsmäßig eingesetzt, da nicht in ausreichender Anzahl Verbandkräfte zur Verfügung stehen. Eine einzeldienstliche Einbindung erfolgt kaum. Die Mitarbeiter der MKÜ sind hierüber nicht zufrieden.
    Eine Entlastung des Einzeldienstes kann somit nicht erfolgen. Zumindest nicht in dem Maße, wie es das Feinkonzept vorsieht.
    Die Einhaltung der AZV gestaltet sich sehr schwierig.

    Immer wieder wird uns (MKÜ) suggerieirt, dass ein Zug von Bexbach nach Frankfurt/Main verlagert werden soll. Warum demotiviert man uns so?

    Auf der Personalversammlung in Koblenz am 16.03.2010 hat der Präsident Lohrbach zu Ausdruck gebracht, dass an dem Ziel gearbeitet wird. Irgendwann, so der Eindruck, soll ein Zug MKÜ von Bexbach nach Frankfurt/Main.

    Wir wissen auch, dass die Bundespolizei ein großes Personalproblem hat. Aber auch die Länder haben zu wenig Personal. Da die Länder wegen eigenen Personalproblemen immer öfters und immer mehr Personal der Bundespolizei anfordern, muss die MKÜ Aufgaben der Verbände mit übernehmen.
    Dafür ist die MKÜ nicht da und auch nicht ausgebildet!

    Die Folgen: Hoher organisatorischer Aufwand, einzeldienstliche Kräfte müssen umorganisiert werden um die Aufgaben der MKÜ zu erledigen, (Schicht- und Dienstpläne müssen kurzfristig geändert werden). BKE Kräfte werden durch Umstellung der Schichtpläne erforderlich.

    Alles in Allem sehr unbegriedigend. Viele der Kollegen der MKÜ (auch Führungskräfte) sind in hohem Maße demotiviert.
    Abwanderungsgedanken werden spätestens im 4. Schritt der DV zu sehen sein.

    So kann es nicht weiter gehen …!

  4. Aus der Stellungnahme der GdP:

    Burn-Out-Quote von 25,4 % bei der BPOL

    Die „Beerlage-Studie“ der Hochschule Magdeburg-Stendal vom September 2009 über „Belastungen, Gesundheit und Engagement in der polizeilichen Gefahrenabwehr“ beschreibt für die Bundespolizei eine „Burn-Out-Quote“ von 25,4 Prozent – so hoch wie in keiner anderen vergleichbaren Einsatzorganisation; die Landespolizeien halten sich bei ca. 10 Prozent auf. Eingeschränktes Wohlbefinden, „Burn out“ und erhebliche krankheitsbedingte Fehltage in der Bundespolizei resultieren danach weniger aus dem Polizeidienst selbst, sondern aus den unzureichenden, frustrierenden Rahmenbedingungen der Arbeit.

  5. @ MKÜ´ler

    Du hast Recht. Es kann so nicht weiter gehen. Wir vermissen eine klare Abgrenzung zu den Verbänden. Zwar wurden mit der Neuorganisation in allen regionalen Direktionen Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) eingerichtet, jedoch mangelt es nach wie vor an einer Aufgabenabgrenzung an der Schnittstelle von bereitschaftspolizeilichen Verbandskräften und MKÜ´en.

    Dies führt zu kostenträchtigen Fehleinsätzen, weil mitunter „schwere“ Einsätze bei den MKÜ landen, „leichte“ Einsätze hingegen bei der Bereitschaftspolizei.

    Wir wollen den E-Dienst unterstützen und auch Aufgaben „mit“ – wahrnehmen.

  6. Eine signifikante Veränderung der Aufklärungsquote festgestellter Straftaten ist durch die Neuorganisation nicht eingetreten; die Zahl der festgestellten Straftaten liegt knapp unter dem Niveau von 2007.

    Und warum eine Reform ???

  7. Zur Fortbildung:

    Insgesamt ist die Situation im Bereich AuF extrem defizitär.

    Bisher gibt es keinen hauptamtlichen Polizeitrainer – in der KB . Die bisherige Durchführung des Polizeitrainings machen aber den Einsatz eines hauptamtlichen Polizeitrainers deutlich.

    Um einigermaßen die Vorgaben des Polizeitrainings erfüllen zu können, ist das Ausbringen eines Dienstpostens für einen Polizeitrainer im ODP zwingend erforderlich.

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