Die GdP und ihre Personalräte streiten weiter für eine Übertragung der Ruhepausenanrechnung auf die Arbeitnehmer. Aktuell hat der GdP-geführte Bundespolizeihauptpersonalrat dazu dem Bundesinnenministerium einen Initiativantrag zum Abschluss einer Dienstvereinbarung vorgelegt. Sie soll die Grundlage dafür sein, dass die nach den gesetzlichen und tariflichen Vorschriften zu gewährenden Ruhepausen auch bei Arbeitnehmern außerhalb des Wechselschichtdienstes übertariflich auf die Arbeitszeit angerechnet und nach den tariflichen Vorschriften vergütet werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitnehmer bei oder zu operativen Tätigkeiten in Einsatzbereichen, in denen die ständige Einsatzfähigkeit gewährleistet werden muss, eingesetzt werden. Das betrifft Arbeitnehmer, die zum Beispiel in oder gemeinsam mit den Dienstgruppen bei den Bundespolizeiinspektionen während des Regeldienstes eingesetzt werden, aber auch andere operative Einsatzbereiche.
Durch die Dienstvereinbarung würde die notwendige Grundlage für eine Bezahlung der Zeitanteile gelegt.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei