Tarifbeschäftigte der Bundespolizeiinspektionen nur Mitarbeiter 2. Klasse?

Tarifsprecher DG Koblenz, Hans-Gerd Müller

Ob diese provokante These die Realität widerspiegelt soll der nachstehende Artikel verdeutlichen.

Vorbemerkungen zur Historie:

Im Jahr 2018 konnte die Gewerkschaft der Polizei aufgrund langjährigen intensiven Bemühungen einen großen gewerkschaftlichen Erfolg verbuchen. Dank parlamentarischer Unterstützung ist es unter anderem gelungen, dass die Hebung von 1.000 Tarifstellen E 5 / E 8 beschlossen wurde. Damit sollte die Attraktivität des gesamten Tarifbereichs gesteigert werden.

Im Haushalt 2019 wurden die entsprechenden Haushaltsstellen abgebildet und mit Kassenanschlag 2019 an die Behörden verteilt. Unter anderem wurden der Bundespolizeidirektion Koblenz 31 Haushaltsstellen in der Entgeltgruppe 8 zugewiesen, die nach Maßgabe des Bundespolizeipräsidiums grundsätzlich für Funktionen im Stab der Bundespolizeidirektion vorgesehen sind. Das bedeutet einen richtigen Quantensprung“, da bisher nur einzelne Haushaltsstellen in der Entgeltgruppe 7 ausgebracht waren.

Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Hebung von Arbeitsplätzen in den Führungsgruppen der Bundespolizeiinspektionen aktuell vom Bundespolizeipräsidium nicht gesehen wird. Die bisher im ODP etatisierten Bewertungsebenen E 3/4, E 3-5 und E 5/6 sind bereits in den allermeisten Fällen vollständig ausgeschöpft.

In der Praxis werden viele Aufgaben vom Bundespolizeipräsidium auf die Bundespolizeidirektionen delegiert und von dort auf die Bundespolizeiinspektionen abgeschichtet. Mittlerweile ist auch die organisatorische Umsetzung der Aufgabenkritik in den Führungsgruppen der Bundespolizeiinspektionen abgeschlossen. Das Ergebnis sieht einen Aufwuchs im Polizeivollzugsbereich, im Bereich der Verwaltungsbeamtinnen/beamten und auch im Tarifbereich vor, das auf einen Aufgabenzuwachs in quantitativer und qualitativer Hinsicht zurückzuführen ist. Die Aufgaben sind bereits jetzt vorhanden und müssen mit dem derzeitigen Personal bewältigt werden.

Demzufolge sollten Höhergruppierungen aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen und unter Beachtung und Anwendung der tariflichen Grundlagen auch auf Ebene der Bundespolizeiinspektionen ermöglicht werden.

Zumal das Personalentwicklungskonzept der BPOL gemäß Ziffer 9.2.2.3 vorsieht, dass vorhandene und realisierbare Höhergruppierungsmöglichkeiten grundsätzlich auszuschöpfen sind.

Den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizeiinspektionen ist durchaus die hierarchische Struktur der Bundespolizei mit Oberbehörde (BPOLP), Behörden (BPOLD’en, BPOLAK) und Dienststellen (BPOLI’en, etc.) bekannt. Es war aber keinesfalls Intension der Politik und schon gar nicht Wille und Ziel der handelten Gewerkschaft der Polizei, dass nur Höhergruppierungen auf Ebene des BPOLP und der BPOLD’en erfolgen. Vielmehr sollte durch die Hebung von 1.000 Tarifstellen die Attraktivität des gesamten Tarifbereichs, bis hin auf die Ebene der Dienststellen (Bundespolizeiinspektionen) gesteigert werden.

Die Tarifbeschäftigen der Bundespolizeiinspektionen tragen ebenfalls zum Gelingen des Gesamtauftrages der Bundespolizei bei und sollten daher auch eine angemessene Wertschätzung erfahren.

Die Gewerkschaft der Polizei lässt nicht locker – WIR bleiben für euch dran!