Wertschätzung geht anders! Anrechnung der Ruhepausen noch immer nicht positiv entschieden

Durch einen BMI-Erlass vom 09. Mai 2017 wurde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern festgelegt, dass zukünftig überall Pausen im täglichen Dienst zu machen sind, die nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Weil eine solche, zeitlich vorab festzulegende Pause, für die KollegInnen der Bundespolizei im Schichtdienst völlig unmöglich ist (wie alle diejenigen, die solchen Dienst schon einmal geleistet haben wissen) konnte die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizie erreichen, dass die Bundespolizei bis zu einer endgültigen Entscheidung zunächst bis zum 31.12.2017 von dieser Regelung ausgenommen wird.

Bis heute ist eine positive Entscheidung immer noch nicht erfolgt.

Da auch angesichts der derzeitigen Einsatzbelatung eine ordnungsgemäße Pausengewährung nicht sichergestellt werden kann, sondern sich die KollegInnen auch während einer Pause zum sofortigen Einsatz bereithalten, fordern wir eine engültige Herausnahme der Bundespolizei aus dem Kreis der in dem BMI-Erlass genannten Bereiche!

Zudem haben wir angeregt, die Dienstgruppen und vergleichbare Bereiche in den Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AZV aufzunehmen, um die Pause wegen der Nichtplanbarkeit und jederzeit möglichen Unterbrechung dauerhaft als Dienst anzurechnen!

Wertschätzung aller Beschäftigten – dafür kämpfen wir! Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei