Wissenswert aus dem Hauptpersonalrat Januar 2013

Auch in diesem Jahr wollen wir Euch mit dem Wissenswert kurz und kompakt aus den Sitzungen des Bundespolizeihauptpersonalrates beim Bundesinnenministerium informieren.

 

…in Kürze und aus der Fraktion

bereits in den letzten Ausgaben des Wissenswert haben wir von den Gesprächen im politischen Raum berichtet. Dies ist weiterhin aktuell, gerade auch mit Blick auf die Vorbereitung des Bundeshaushaltes für 2014, um eine Weiterentwicklung der Bundespolizei zu erreichen.

 

…aus dem Monatsgespräch mit der Leitung der Abteilung B im BMI

Seitens der Hausleitung nahmen am Monatsgespräch der ständige Vertreter des Abteilungsleiters der Bundespolizei, Herr Göbel, sowie Frau Bullmann und Herr Becker teil.

Es wurden nachfolgende Themenkomplexe angesprochen:

 

Zahlung leistungsorientierter Bezahlung (LOB) an Tarifbeschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Hierzu wurde die Staatssekretärin im Innenministerium, Frau Rogall-Grothe, mit der Bitte um Klärung der Zahlung leistungsorientierter Bezahlung (LOB) an Tarifbeschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit angeschrieben, denn der Anknüpfungspunkt ist  § 11 Abs. 6 Satz 3 des Tarifvertrages über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund). Da sich der Vorgang noch in Klärung befindet, konnte Herr Göbel keine Aussagen zu dem Themenkomplex treffen. (Inhaltliche Fragen siehe Tarif)

Die Thematik „Altersdiskriminierung beim Aufstiegsverfahren“ (wir berichteten ausführlich im Wissenswert 12/12) „reift“ noch bei der Abteilung Dienstrecht (D) im BMI.

Die rechtsrichtige Anwendung der Beurteilungsrichtlinie war wiederum ein Thema, da anders lautende Verfügungen von einzelnen Direktionen / Dienstbereichen dem BHPR bekannt waren, insbesondere zu einer direktionsinternen Quotierung der Note „7“.

Herr Göbel stellt noch einmal ausdrücklich fest: die bestehende Erlasslage seitens des BMI quotiert nur die Beurteilungsnotenbereiche „9“ und „8“. In der 4. KW findet eine Besprechung beim BPOLP mit den Leiterinnen und Leitern der StB 3 sowie Sachbereiche Personal der BPOLD’en und der BPOLAK statt,  wo nochmals auf die Einhaltung des Erlasses hingewiesen wird.

Weiterhin informierte Herr Göbel das Gremium, dass der Dienstposten des Referatsleiters

B 4 durch Herrn Dr. Christoph Ehrentraut besetzt wurde. Die Personalentscheidungen zur Nachbesetzung der freien Führungsdienstposten in der Bundespolizei sind seitens des Innenministers, Dr. Friedrich, getroffen worden und die Funktionen der Präsidenten bei den Bundespolizeidirektionen Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sowie die Stelle des Vizepräsidenten in der Bundespolizeidirektion Pirna sollen bis Mitte Februar besetzt werden. Hierzu bedarf es noch der Zustimmung des Bundeskabinetts. Deswegen bat Herr Göbel um Verständnis, dass keine Namen genannt werden.

Auch wurde wieder zum Sachstand der IEE (Aufrufeinheiten) nachgefragt. Dieser Vorgang befindet sich im Beteiligungsverfahren der Referate im Hause. Wir bleiben dran und werden dieses Thema im nächsten Monatsgespräch wieder ansprechen.

 

…aus der Sitzung

Evaluation der Neuorganisation der Bundespolizei

Mehrfach haben wir in der Vergangenheit hierzu bereits berichtet. Nun liegt das umfassende Werk, besehend aus der Langfassung, der Kurzfassung einschließlich des Gutachtens des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung – Institut für Gesetzesfolgen-abschätzung und Evaluation in Speyer vor. Der BHPR wird sich in der nächsten Sitzung ausführlich mit den Inhalten dieses Werkes beschäftigen und aktuell dazu berichten.

 

Gesundheitsmanagement

Zur Thematik Gesundheitsmanagement wurde der Leiter des Referates Z II/2 (ehemals Z 10) Herr Dr. Stein zu einem Gespräch ins Gremium eingeladen. Herr Dr. Stein berichtete zuerst, dass die zwei vakanten Dienstposten für Ärzte in Potsdam besetzt werden und das Auswahlverfahren hierzu läuft. Auch wurde die im Entwurfsstadium befindliche Rahmendienstvereinbarung zum Behördlichen Gesundheitsmanagement

in der Bundespolizei thematisiert und Einigung zur Fortführung dieser Rahmendienstanweisung für die Bundespolizei erzielt. Weitere Informationen hierzu sind im Wissenswert des BPR 01/13 nachzulesen.

 

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge bleibt weiterhin Bestandteil der medizinischen Versorgung der Vollzugsbeamtinnen und – Beamten der Bundespolizei. In Vorbereitung befinden sich derzeit mehrere Änderungen zu § 70 BBesG. Eine dieser Änderungen beinhaltet auch den  Entwurf einer Verwaltungsverordnung zur Heilfürsorge, die zu keiner Verschlechterung der jetzigen Leistungen führen soll.

 

(Nicht-)Zulassung für das Aufstiegsverfahren nach bestandenem EAV

Hierzu wurde bereits ausführlich in dem BPR-Wissenswert 01/13 berichtet und es gibt keinen neuen Sachstand.

 

Fachkräftegewinnungsgesetz

In einem Rundschreiben wurden Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28, 38, 53, 72 BBesG gegeben. Die Neufassung des BBesG wurde im Bundesgesetzblatt I S, 462, 1489 veröffentlicht.

Weiterhin wurde bekannt gegeben, dass die aus dem Gesetz möglichen Sondermaßnahmen zur Gewinnung von IT-Fachkräften bis zum 31.12.2014 verlängert wurden.

 

Tarif – Zahlung leistungsorientierter Bezahlung (LOB) an Tarifbeschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Nach § 11 Abs. 6 Satz 3 des Tarifvertrages über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) bemisst sich das Leistungsentgelt bei Beschäftigten, die in AItersteilzeit im Blockmodell beschäftigt sind, nach der Arbeitszeit, die während der jeweiligen Phase der Altersteilzeit geschuldet wird. Danach steht Beschäftigten, die sich in der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit befinden und während dieser Arbeitsphase mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten, das Leistungsentgelt in voller Höhe zu.  Dies heißt jedoch nicht, dass das Leistungsentgelt den Beschäftigten im Blockmodell der Altersteilzeit auch in voller Höhe während der Arbeitsphase ausgezahlt wird (anders: Sponer/Steinherr TVöD, § 18 TVöD (Bund), Anm, 7,3). Dies trifft nur für Zeiträume zu, in denen Altersteilzeit noch nicht vereinbart war. Das Leistungsentgelt, soweit es in der Arbeitsphase erarbeitet wurde, ist den Beschäftigten in der Arbeitsphase des Blockmodels zur Hälfte auszuzahlen zzgl. des Aufstockungsbetrages (siehe Niederschriftserklärung zu § 18 TVöD (Bund)), und zwar zum selben Zeitpunkt wie bei den übrigen Tarifbeschäftigten.

Die Auszahlung der weiteren 50 Prozent Leistungsentgelt plus Aufstockung erfolgt hingegen spiegelbildlich in der Freistellungsphase (zur sog. “Spiegelbildrechtsprechung” s. BAG Urteil vom 24. Juni 2003 – 9 AZR 353/02 -, AP Nr. 1 zu § 4 ATG: Urteil vom 4, Oktober 2005 – 9 AZR 449/04 -, NZA 2006, 506), nachdem das restliche Leistungsentgelt von 50 Prozent  plus Aufstockung in das Wertguthaben des Altersteilzeitbeschäftigten gestellt wurde.

Diese Betrachtungsweise vermeidet eine zu deren Ungunsten erfolgende Ungleichbehandlung der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Blockmodells der Altersteilzeit gegenüber den übrigen Tarifbeschäftigten; § 11 Abs. 6 Satz 3 LeistungsTV-Bund will diese Benachteiligung vermeiden.

Es ist fraglich, ob im Geschäftsbereich des BMI, wenigstens jedoch für die durch uns vertretenen Tarifbeschäftigten der Bundespolizei, überhaupt solche Wertguthaben geführt werden und ob in die Wertguthaben die anteilige leistungsorientierte Bezahlung (LOB) mit eingestellt wird und in der Freistellungsphase zur Auszahlung kommt.

Nach unserem bisherigen Informationsstand erhalten gegenwärtig Tarifbeschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit keine LOB-Zahlungen.

Mit einer Überprüfung durch das BMI muss geklärt werden, ob und inwieweit die tarifrechtlichen Vorschriften zur Zahlung leistungsorientierter Bezahlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit richtig angewandt werden und ob durch das mit der Bezügeberechnung und –zahlbarmachung beauftragte Bundesverwaltungsamt die Wertguthaben der genannten Tarifbeschäftigten auch die beschriebenen LOB-Anteile beinhalten und zur Auszahlung in der Freistellungsphase gebracht werden.

Dieses Thema wurde im Monatsgespräch (siehe oben) nicht abschließend behandelt, so dass auch hier wir „nachhaken“ werden.

 

Initiative des Bundespolizeihauptpersonalrates erfolgreich – Kantinenbetrieb beim Hauptzollamt Stralsund – Zollamt Pomellen soll fortgeführt werden.

Der Hauptpersonalrat beim Bundesfinanzministerium hatte sich an den BPOLHPR mit der Bitte um Unterstützung gewendet.

Eine Fortführung des Kantinenbetriebes ab dem Jahr 2013 am Standort Pomellen (Zoll, BPOL, LAPO) sollte aufgrund eines Schreibens des BMF wegen der zu hohen Betriebs- und Mietkosten eingestellt werden. Wie aus dem Schreiben des BMF hervorging, sollte angeblich eine Nichtzustimmung der Bundespolizei zu einer Kostenbeteiligung vorliegen bzw. dass das BPOLP keinen Bedarf eines weiteren Kantinenbetriebes sieht.

Die Initiative des BPOLHPR für die Fortführung des Kantinenbetriebes in Pomellen hatte Erfolg. Nach zunächst mündlicher Mitteilung des zuständigen Referates B 6 im BMI, hat die Bundespolizei einer anteiligen Kostenübernahme der Betriebskosten und Mietkosten zugesagt und dies dem BMF mitgeteilt. Ebenso ist sichergestellt, dass die bisherige Pächterin der Kantine im Hauptzollamt den Kantinenbetrieb auch 2013 fortsetzt.

 

Nachfolgende Pressemitteilung des BMI möchten wir Euch als Service zur Kenntnis geben:

Warnung vor angeblicher Kreditkartenverifizierung durch das Bundesministerium des Innern

Bonn / Wiesbaden, 13.01.2013.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor derzeit im Umlauf befindlichen E-Mails mit  dem Betreff “Verifizierung ihrer Kreditkarte”. Die Empfänger werden aufgefordert, einen in der E-Mail enthaltenen Internet-Link mit der Bezeichnung “VeriSign” anzuklicken. Auf der sich dann öffnenden Webseite sollen Kreditkartendaten eingegeben werden, um diese angeblich auf ihre Sicherheit überprüfen zu lassen. Diese E-Mails sind mit “Bundesamt des Innern” unterzeichnet.

 

Das BSI und das BKA warnen:
Das Bundesministerium des Innern ist nicht Urheber dieser E-Mails! Es handelt sich hierbei um einen Versuch, Ihre persönlichen Kreditkarteninformationen rechtswidrig auszuspähen.

Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten, klicken Sie auf keinen Fall auf den darin angegebenen Internet-Link, sondern löschen Sie diese umgehend.

Internetkriminelle nutzen regelmäßig solche so genannten Phishing-E-Mails, um Daten wie Kreditkarteninformationen oder PIN- und TAN-Nummern abzufragen und anschließend missbräuchlich einzusetzen. Dazu fälschen sie die Absenderangaben und hoffen auf ein sorgloses Verhalten der Empfänger.

Weitere Informationen zum Thema Phishing und zu den Schutzmaßnahmen erhalten Sie auf den Internetseiten des BSI und des BKA:

BSI-Informationen zu Pishing
BKA-Informationen rund um PHISHING-Mails

 

Für weitere oder detaillierte Informationen und Auskünfte stehen euch die Mitglieder des

BHPR bei Bedarf gern zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

Die GdP-Fraktion im BHPR

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