Rechtsprechung zu Anspruch auf Erholungsurlaub bei Krankheit
EuGH, Urteil vom 20.01.2008, Az.: C-350/06 und C-520/06: Ein Arbeitnehmer (AN) verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten.