Jährlich wiederkehrend erwachsen in den aktuellen Beurteilungsrunden gleichlautende Fragen. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Bundespolizei angepasst werden.
Die GdP Direktionsgruppe Koblenz wendet sich daher an die Beschäftigten und erklärt, dass Beurteilungsrichtlinien – als bindende Vorgabe – einzuhalten sind. Dabei ist der Erstbeurteiler frei von Weisungen. Die Quoten sind wie folgt festgelegt und werden vom Zweitbeurteiler im Sinne der Maßstabsgerechtigkeit eingehalten:
• 10 % Note 9 (Abweichungen bis + 5 % möglich)
• 20 % Note 8 (Abweichungen bis + 5 % möglich)
• 0,0 % Note 7, 6 und tiefer (keine Quotierung)
Eine Quote für die Note 7 gibt es definitiv nicht!
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich hierüber mit dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim BMI verständigt. Diese Vorgaben gelten auch für zu erstellende Aktuelle Leistungsnachweise.
Was ändert sich noch?
Zukünftig werden die Leistungsmerkmale
- „Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse“,
- „Fachkenntnisse“,
- „Zuverlässigkeit“ und
- „Zusammenarbeit und teamorientiertes Handeln“
obligatorisch bei allen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei als „besonders wichtiges Leistungsmerkmal“ anzugeben und die dort getroffenen Leistungseinschätzungen bei der Bildung der Gesamtnote entsprechend deutlich zu gewichten sein.
Perspektive neue Beurteilungsrichtlinien?
Das BMI und der BHPR beim BMI vereinbarten darüber hinaus, bis zum Frühjahr 2013 gemeinsam eine grundlegend neue Beurteilungsrichtlinie für die Bundespolizei zu erarbeiten. Dafür wird eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet.
In dieses neue Beurteilungssystem müssen nach Meinung der GdP dann auch die in der Strohmeier-Studie „Klartext 2010“ herausgearbeiteten Erwartungen der Beamtinnen und Beamten an ein besseres Beurteilungssystem in der Bundespolizei einfließen.
Gut oder schlecht?
Was hier vorliegt, ist kein neues System und hat keinen wirklichen Vorteil, es ist nur eine Veränderung, keine echte Verbesserung.
Warum dann eine Veränderung?
Es ging um die seit 2009 erforderliche Umsetzung der (Quoten-)Verschlechterungen, die die Bundesregierung – gegen die Warnungen der Gewerkschaften – damals in die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) geschrieben hat. Die Bundesregierung meinte, dass zu viele Beamte in der eigentlich nicht erfüllbaren Spitzennote beurteilt seien und wollte dies reduzieren. Um dies schrittweise zurückzuführen, hatte man eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011 gesetzt, die natürlich niemand zur Reduzierung der Beurteilten in Note 9 nutzte. Warum auch? Jetzt ist der 31.12.2011 lange vorbei und es musste Rechtsvollzug geschaffen werden. Dem GdP geführten HPR war es dabei wichtig, dass die neue “Schlechterquote” wenigstens nur auf die Noten und nicht die bisherige Notenstufe bezogen wird.
Die GdP wird sich weiterhin für ein “Attraktivitätsprogramm III” für Vollzug und Verwaltung drängt einsetzen, damit auch wieder Beförderungen unterhalb der Spitzennote möglich werden.
Bei Fragen zu den Beurteilungsrichtlinien stehen die GdP und ihre Vertrauensleute gerne zur Verfügung.
Weitere Infos:
www.gdp-bundespolizei.de
www.dir-koblenz.gdp-bundespolizei.de