GdP-Infopost DG Koblenz Februar 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

erneut informieren wir euch mit aktuellen und ausführlichen Infos von der Bundespolizei aus Koblenz. Die Info-Post wird zusammengestellt von den GdP Kollegen im GPR. In dieser Ausgabe berichten wir über folgende Themen:

1.  Beförderungen noch im März 2016
2.  GdP Erfolg „Mehr DUZ“ kommt gut an150908_16_Personlaratswahlen_Logo (2)
3.  Attestvorlagepflicht bei einer Erkrankung – Ergänzende Regelungen!
4.  Was nun? 44er oder 50er Kontingent?
5.  Unterbringungsmängel in Rosenheim
6. Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage muss wieder eingeführt werden!

1.    Beförderungen noch im März 2016. 

Roland Voss
Roland Voss

auf Initiative des GPR ist es einvernehmlich mit der Bundespolizeidirektion Koblenz gelungen, noch im Dezember 2015 Beförderungen im mittleren Polizeivollzugsdienst von A7 nach A8 zu erreichen. Dank den GdP Kollegen im GPR konnte zu dieser guten und richtigen Entscheidung, bereits im Vorfeld die Zustimmung des GPR erteilt werden.

Nun haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Haushalt 2016 schnellstmöglich verteilt wird. Die zuletzt guten gewerkschaftlichen Verhandlungen bedeuten, dass in den nächsten drei Jahren nicht unerhebliche Beförderungen möglich werden. Dieses Jahr wird die BPOL – mit den Ruhestandsdaten – mehr als 4.000 Beförderungsmöglichkeiten erhalten.

Für die BPOLD Koblenz ergeben sich für März mehr als 170 Beförderungen. Die Personalvertretungen bereiten diesbezüglich – sofern erforderlich – Sondersitzungen vor.

Wieder einmal ein schöner gewerkschaftlicher Erfolg, der sich direkt bei den Kolleginnen und Kollegen auswirkt.

2.   Parlament folgt GdP-Vorschlag und verbessert den DuZ!
Die von der GdP geforderte Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten wurde zum 01.01.2016 eingeführt. Die Kolleginnen und Kollegen berichten, dass die zugunsten der Beamtinnen und Beamten erreichten Verbesserungen des DUZ an Feiertagen, während der Nacht und den Wochenenden gut ankommen.

Auch das hat die GdP erreicht!
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2,30 € bei Nachtstunden von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr (aktuell 1,54 €)

1,15 € Samstags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr (aktuell 0,77 €)

4,90 € an Sonn- und Feiertagen (aktuell 3,27 €)

Unsere gewerkschaftliche Lobbyarbeit trägt Früchte. Und wir bleiben weiter dran, weil wir unser Ziel den „DuZ – Heiermann“ erreichen wollen.

GdP – Menschlich Fair Besser – WIR bleiben weiter dran!

3.   Attestvorlagepflicht bei einer Erkrankung – Ergänzende Regelungen!

Hier konnte erreicht werden, dass die rechtsfehlerhafte Verfügung, veröffentlicht am 23.12.2015 den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst worden ist. Demnach wird erst wieder ab dem vierten Krankheitstag eine Attestvorlage notwendig, hier ohne den Einschluss der vorangegangen drei Krankheitstage attestieren zu lassen! Die Ergänzungen sind am 24.02.2016 veröffentlicht worden.

4.   Was nun?   44er  oder  50er Kontingent?

Das Präsidium plante, das Kontingent für alle Direktionen zu erhöhen. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Direktion Koblenz das Kontingent auf 50 erhöhen hätte müssen.

So begannen zunächst die Planungen zu laufen, was bei den Kolleginnen und Kollegen nicht gut ankam. Grund genug, Hintergrundgespräche und Überzeugungsarbeit zu leisten. Mit Erfolg!

Es konnte erreicht werden, dass nun in der Direktion Koblenz das 44er Kontingent erhalten bleibt.

Die Arbeitsfähigkeit der Inspektionen hätte bei einer anderen Entscheidung in Frage gestanden.

5.   Unterbringungsmängel in Rosenheim

Unsere Kolleginnen und Kollegen berichteten uns von Unterbringungsmängeln in Rosenheim. Vom 01. bis 09. Februar waren unsere BKE-Kräfte im Rahmen des Einsatzkontingentes der BPOLD Koblenz zur Unterstützung der BPOLD München in Rosenheim eingesetzt. Wieder einmal wurden unsere Einsatzkräfte in einem Landgasthof in Kleinholzhausen untergebracht. Diese „Unterkunft“ wies erhebliche Unannehmlichkeiten und vornehmlich hygienische Mängel auf, insbesondere Schimmelbefall und ganze Kolonien von Silberfischen in den Zimmern!

Dieser Zustand war kaum erträglich und ist zukünftig nicht hinzunehmen. Die Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen wurden zusammengefasst, die Mängel fotografisch dokumentiert und letztlich als Eingabe an uns zur Klärung übersandt.

Ergebnis: Dieser Landgasthof wird zukünftig nicht mehr durch die BPOL angemietet!

Für solche oder ähnliche zukünftige Fälle ist durch den UUA Unterbringung in Rosenheim ein 24-Stunden-Service eingerichtet, der die Betreuung der Einsatzkräfte sicherstellt. Die Telefonnummern dieser Hotline kann bei uns erfragt werden.

Unter der Telefonnummer 0921 / 9900-1030 oder Mobil: 01515 38212185 ist eine Rund um die Uhr Betreuung vor Ort sichergestellt.  Selbstverständlich kann sich jederzeit auch an die Kolleginnen und Kollegen der GdP und der Personalvertretungen gewandt werden.

6.   Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage muss wieder eingeführt werden!

Die GdP fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Hierfür gibt es viele Gründe, die wir auf unserer Homepage erläutern.

http://www.gdpbundespolizei.de/2016/02/ruhegehaltsfaehigkeit-der-polizeizulage-muss-wieder-eingefuehrt-werden/

GdP – Wir kümmern uns!

Eure
GdP-Direktionsgruppe Koblenz