Kassenanschlag 2012 ist raus – 2.380 Beförderungen können umgesetzt werden

Wie vom Bundespolizeipräsidium zugesagt, ist der Kassenanschlag 2012 zur Umsetzung an die zuständigen Bundespolizeibehörden versandt worden. Somit können im Jahr 2012 insgesamt 2.380 Beförderungen im Polizeibereich der Bundespolizei durchgeführt werden.

Initiative der GdP

Aufgrund der Initiative der Gewerkschaft der Polizei im Deutschen Bundestag und der daraus erfolgten Planstellenhebungen können in diesem Jahr allein 600 Beförderungen von A 8 nach A 9 durchgeführt werden. Das ist ein weiterer, wirksamer Ansatz, um den “Polizeiobermeisterbauch” in der Bundespolizei abzubauen.

Jetzt Erhöhung der Obergrenzen erforderlich

Jetzt ist eine Erhöhung der Planstellenobergrenzen und ein weiterer, deutlicher Schritt im Haushalt 2013 notwendig, um dieses Problem insgesamt lösen zu können. Dazu gibt es durchaus ermutigende Signale aus dem Bundesministerium des Innern und von den zuständigen Haushaltspolitikern. Der Deutsche Bundestag hat die zusätzlichen Planstellen aufgrund der schwierigen Altersproblematik zur Verfügung gestellt. Das Bundespolizeipräsidium Potsdam wird zum Abbau der anwachsenden Zahl lebensalter PolizeiobermeisterInnen auch deshalb eine altersbezogene Kompenente bei der Umsetzung der Beförderungen einbringen.

Die Gewerkschaft der Polizei setzt sich dafür ein, auch für die Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsbereiches wieder zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. ” Mit den Beförderungen 2012 ist ein weiterer Schritt auf den Weg gebracht, um die Bundespolizei insgesamt mit ihrer Bezahlungstruktur in den oberen Bereich im Vergleich mit den Polizeien der Länder zu führen. Dort gehört die Bundespolizei wegen ihrer polizeilichen Aufgaben und den besonderen Belastungen aus bundesweiter Verwendung und internationalen Einsätzen auch hin. Wir werden nicht nachlassen, bis wir dieses Ziel auch insgesamt erreicht haben” so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.

Quelle: www.gdp-bundespolizei.de