Roland Voss zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit

04-roland-voss-bild-2007.jpgLiebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in fast alle europäischen Länder zollen die Regierungen ihren Polizeibeamten für ihren unter dem Aufopferungsgedanken stehenden Dienst Respekt, indem sie die besondere Altersgrenze für Polizisten bestimmen.

Dieses wird auch von der großen Mehrheit der Menschen akzeptiert und unterstützt.

Leider ist dieses bei uns nicht mehr der Fall. Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesinnenministers die Lebensarbeitszeit für Polizisten in Deutschland schrittweise auf 62 Jahre erhöht.

Grund für mich, unsere Regelungen mit denen unserer europäischen Nachbarn zu vergleichen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Wertschätzung der Regierungen gegenüber ihren Polizeien in fast allen anderen europäischen Ländern besser ist als in Deutschland.

 

Vergleich:

 

Belgien: Pensionierung ab 54 Jahre, volle Pension nach 37,5 Dienstjahren

Slowenien: Pensionierung ab 48 Jahren (Frauen) und 51,5 Jahren (Männer), volle Pension nach 32 Dienstjahren

Finnland: Pensionierung ab 58 Jahren

Spanien: Pensionierung ab 56 Jahren, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Dänemark: Pensionierung mit 60 Jahren, volle Pension nach 37 Dienstjahren

Griechenland: Pensionierung mit 55 Jahren, volle Pension nach 35 Dienstjahren

Schottland: Pensionierung ab 55 Jahren, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Britische Bahnpolizei: Pensionierung ab 57 Jahren, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Norwegen: Pensionierung mit 60, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Luxemburg: Pensionierung ab 55 Jahren, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Monaco: Pensionierung mit 55 Jahren, volle Pension nach 34 Dienstjahren

Lettland: Pensionierung mit 50 Jahren, volle Pension nach 32 Dienstjahren

Slowakei: Pensionierung mit 55 Jahren, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Italien: Pensionierung mit 60 Jahren, volle Pension mit 60 Jahren

Rumänien: Pensionierung mit 55 Jahren, volle Pension nach 30 Dienstjahren

Bulgarien: Pensionierung mit 60 Jahren, volle Pension nach 25 Dienstjahren

Die Aufzählung verdeutlicht, dass international der besondere und jahrzehntelang andauernde Belastungsgrad der Polizeiarbeit zu früheren Altersgrenzen führen muss. Die Anerkennung ist international vorhanden, nur bei uns geht man einen anderen, einen falschen Weg.

Dieser Weg, der Lebensarbeitszeiterhöhung trifft gerade den Schichtdienst und diejenigen, die zu unregelmäßigen Zeiten arbeiten müssen. Er ist falsch und ungerecht.

Ich finde es daher richtig, dass wir gemeinsam mit der GdP gegen die beschlossene Erhöhung der Lebensarbeitszeit massiv im politischen Raum vorstellig werden und für eine Umkehr antreten.

Falsches wird nicht besser, wenn es immer wieder wiederholt wird, sondern wenn man eingesteht und es ändert.

Für den bekannter weise gesundheitsschädlichen Polizeidienst ist es auch erforderlich, einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Daher ist es richtig, dass sich die GdP dafür einsetzt, dass als Ausgleich für Dienst zu unregelmäßigen Zeiten ein Betrag von 5 Euro pro Stunde gezahlt werden soll.

Folgerichtig ist, um die enormen Belastungen im Polizeidienst gesundheitlich ertragen zu können, die Forderung der GdP nach zusätzlichen, regelmäßigen und angemessene Vorsorgekuren.

 

Herzliche Grüße wünscht

Roland Voss

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