Voss: FDP-Politik fern ab der Realität?

Roland VossDer Vorsitzende der GdP Direktionsgruppe Koblenz, Roland Voss nimmt zu den Äußerungen der FDP Bundesjustizministerin” Leuthäusser-Schnarrenberger Stellung.

“Bei der FDP wundert mich nichts mehr!” so Voss, der die Verlautbarungen der FDP-Justizministerin Leuthäusser-Schnarrenberger zu den von der GdP geforderten Strafverschärfungen bei Übergriffen gegen Amtsträger kritisiert.

Die FDP Ministerin verweigert laut dpa strikt die auch durch den Bundesinnenminister und die GdP geforderten Strafverschärfungen bei Übergriffen gegen Amtsträger.

Das hat längst nichts mehr mit liberaler Politik zu tun und passt von der Begründung komplett in die laut  der Ministerin aufgeregte Debatte der letzten Tage, an der sich die Ministerin gleich mit rhetorischen aber unsachlichen Vergleichen beteiligt. Hier Bauarbeiter und Bankangestellte mit Polizisten und anderen Amtsträgern in einen Topf zu werfen ist unqualifiziert und fachlich einer Justizministerin nicht angemessen.

Der Justizministerin ist sicherlich entgangen, dass Polizeibeamte und auch andere Amtsträger als Hoheitsträger tätig werden und schon von daher nicht mit den von ihr erwähnten Berufsgruppen vergleichbar sind. Es werden auch keine Bauarbeiter oder Bankangestellte verpflichtet diesen Staat zu verteidigen, wenn Rechtsbrecher meinen, ihren Frust in Form von Gewalt gegen Polizeibeamte oder andere Amtsträger auszulassen. Es steht auch kein FDP-Politiker da und hilft einem jungen Beamten, wenn er wegen eines derartigen Angriffs seinen Dienst nicht mehr ausüben kann.

„Das alles verärgert meine Kolleginnen und Kollegen und mich zutiefst”, so Voss weiter. „Es ist nicht unangemessen, wenn wir Polizisten erwarten, dass die Fürsorgepflicht uns gegenüber ernst genommen wird. Vielleicht gehören wir nicht zum Wählerklientel der FDP“, fragt der GdP Vorsitzende.

Die GdP drängt daher weiter auf die Einführung eines Paragraphen 115 StGB, der einen Angriff auf einen Polizisten in jedem Fall bestraft.

Die bisherige Regelung setzte voraus, dass sich der Beamte bei dem Angriff in einer „Vollstreckungssituation“ befinde. Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende Streifenbeamte im täglichen Dienst seien von der Strafbarkeit des bisherigen § 113 nicht erfasst.

„Frau Ministerin, wenn Sie jemanden brauchen, der Ihnen die Sachlage erklärt, so dürfen Sie gerne die GdP fragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter“.

Zur Berichterstattung auf n-tv / dpa geht es unter folgendem Link

http://www.n-tv.de/politik/Verschaerfungen-kommen-nicht-article893380.html

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